Vorstellung der Wassergenossenschaft – SCHMITTENBACH

Der „Schmittenbach“ entässert eine Fläche von 10,4 km², wovon heute ca. 75 % bewaldet ist.

Geologisch gehört das Schmittengebiet der Grauwackenzone an, die leicht zu Rutschungen und Anbrüchen neigt, wodurch es schon immer im Gebiet des Schmittenbaches zu Vermurungen und Überschwemmungen gekommen ist.

Schon aus dem Jahre 1737 ist uns eine solche Katastrophe bekannt. Ab 1834 überschwemmte der Bach in immer kürzeren Abständen (1857, 1866, 1873 und 1884 sogar zweimal) den Ort, sodass im Jahre 1885 ein Detailprojekt ausgearbeitet wurde das in den Jahren 1886 – 1899 zur Ausführung gelangte.

An diesen nun schon über 100 Jahren alten Verbauungswerken sind umfangreiche Instandsetzungs- sowie Ergänzungsarbeiten erforderlich, wie die Ereignisse der Jahre 1965 (Mure im Finsterbach) und Juni 1966 (Überschwemmungen der Stadt Zell/See) deutlich zeigten.

In einem „Einschätzungsoperat“ wurde der durch Verbauungsmaßnahmen erzielbare Nutzen bzw. abgewendete Schaden für alle Liegenschaften im Gefahrenbereich des Schmittenbaches erfasst.

Bei der Wiedergründung der „Wassergenossenschaft Schmittenbach“ am 25. Mai 1973 wurde der Beitrag der einzelnen Liegenschaftseigner entsprechend dem im Einschätzungsoperat festgestellten Nutzen festgelegt.

Für die Aufteilung der Kosten, die die notwendigen Verbauungsarbeiten am Schmittenbach erfordern, wurde folgender Schlüssel festgesetzt:

Bund 69 %
Land Sbg. 18 %
Interessenten 13 %
Zusammen 100 %

Die 13 % der Interessenten setzen sich folgend zusammen:

Stadtgemeinde Zell/See 1,6 %
Bundesstraßenverwaltung 1,6 %
Österr. Bundesbahnen 2,5 %
Zeller Waldgemeinschaft 0,55 %
Bruckberger Waldgemeinschaft 0,25 %
Wassergen. Schmittenbach 6,5 %
Insgesamt 13,00 %

Das bedeutet, dass von einer Gesamtsumme von z.B. 1.000.000,-- ATS lediglich 6,5 % d.i. 65.000,-- ATS von insgesamt ca. 700 Genossenschaftsmitgliedern entsprechend dem abgewendeten Schaden bzw. erzielten Nutzen aufgebracht werden müssen.

Sollte die „Wassergenossenschaft Schmittenbach“ aus irgend einem Grund seine Beitragsleistung nicht erbringen können, so können wichtige Verbauungsmaßnahmen durch die Wildbach- und Lawinenverbauung nicht durchgeführt werden, weil der Bund erst nach Beitragsleistung der Interessenten (d.i. Auch die Wassergenossenschaft) ein Bauvorhaben in Angriff nehmen darf!

In den Jahren von 1967 bis 1996 wurden insgesamt bereits 30 Mio. ATS für die Verbauung des Schmittenbaches und damit zum Schutze unseres Hab' und Gutes aufgebracht. Jeder vernünftige Mensch wird die Notwendigkeit einsehen und pünktlich seinen, an den Gesamtkosten gemessenen ohnehin geringen, Beitrag zur Wassergenossenschaft leisten, damit unsere Häuser und Gründe in Zukunft von größeren Katastrophen wie zuletzt im Jahre 1966 verschont bleiben.

Sollten Sie im Zusammenhang mit der „Wassergenossenschaft Schmittenbach“ irgendwelche Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an den Obmann der WG Schmittenbach.